Hallo zusammen,
vor mir liegt eine Honorarrechnung für einen SiGeKo nach HOAI 1995.
Diese bezieht sich auf Anlage 5 genannter HOAI.
In der Anlage 5 finde ich aber lediglich eine Honorartafel zu §56 Abs. 2 (Honorartafeln für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
In dem zitierten Paragraphen befindet sich allerdings eine Honorartafel. Abs. 2 sagt, dass genau diese Tafel für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen heranzuziehen ist. Die Überschrift der Tabelle bezieht sich allerdings auf Abs. 1. Für mich ein heillosen Durcheinander.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Grundleistungen eines SiGeKo und der Anlage 5 in der HOAI 1995?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
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Blumenschein
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