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personal cheese
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Datum: 18.07.2010
Uhrzeit: 16:41
ID: 40028



AW: Baurecht: Geländehöhe vs. Brandschutz > Gebäudeklasse 4

#2 (Permalink)
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Die Handlungsempfehlung der LBauO M-V sagt:

Zitat:
2.32 Zu Absatz 3 Satz 2
Die Geländeoberfläche stellt den natürlichen Geländeverlauf dar. Es handelt sich in der Regel um die natürliche, das heißt in der Natur vorhandene („gewachsene“) Geländeoberfläche, soweit es keine abweichenden Festsetzungen oder Entscheidungen gibt.

Die mittlere Höhe eines Gebäudes ergibt sich aus der Summe aller freiliegenden Flächen aller Außenwände (begrenzt durch die mittlere Geländeoberfläche und die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist), geteilt durch den Umfang des Gebäudes. Unterschiedliche Fußbodenhöhen innerhalb des höchstgelegenen Geschosses sind in die Mittelung einzubezie- hen.
Ich würde auf jeden Fall einen Brandschützer mit zuziehen. In fast allen Bundesländern gibt es die Gebäudeklasse 4 nach Musterbauordnung. Hier wären auch tragende Bauteile aus Holz in F60 möglich. Warum das in R-P nicht vorgesehen ist?
Mit dessen Hilfe könnten aber mit Hinweis auf den Stand der Technik Abweichungen von den Forderungen der BauO formuliert werden.

Aber: Hotel ist ja auch Sonderbau. In anderen Bundesländern gibt es dafür die Beherbergungsstättenverordnung. Die verlagt generell F90 für tragende Bauteile... Keine Ahnung ob es diese VO auch in R-P gibt.

Musterbauordnung:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/42311628.pdf

Begründung:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/42311460.pdf

Anforderung an Holzbauteile in F60:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4234256.pdf

Geändert von personal cheese (18.07.2010 um 16:57 Uhr).

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