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leipziger
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leipziger: Offline


leipziger is on a distinguished road

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Datum: 19.07.2010
Uhrzeit: 16:15
ID: 40042



AW: Treppengeländer #6 (Permalink)
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Geländerhöhe 90cm, ab 12m Absturzhöhe 1,10m, in Versammlungsstätten generell 1,10m.

Mit Kindern ist quasi überall zu rechnen.

Bei uns im Büro gilt daher:
generell keine horizontalen Stäbe.
Max. offene Fläche 12x12cm (Größe Kinderkopf) ----> Stababstand max.12,0cm

Geschlossene Füllungen funktionieren natürlich auch. Glasfüllungen nur streng nach TRAV planen, keine Sonderlösungen ----> sonst Zustimmung im Einzelfall über MFPA o.ä. (Gutachten) und Genehmigung Regierungspräsidium.

Handlauf immer auf 85cm (Gehbehinderte), am Anfang und Ende jedes Treppenabsatzes mind.30cm horizontal führen (Gehbehinderte)
Handlauf muss griffsicher sein ---> rund Durchmesser 3,5 bis 4cm.

Keine Ablageflächen auf/am Treppengeländer.

Am Treppenauge am Fußboden Aufkantung mind. 3 oder 5cm hoch.

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