Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 26.07.2010
Uhrzeit: 09:01
ID: 40135



AW: Planen als Student #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

klar geht das, nach
Zitat:
Zitat von Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung -
(BauO NRW)
§ 58
Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser
(1) Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde
und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Sie
oder er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihres oder seines Entwurfs
verantwortlich. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat dafür zu
sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen,
Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dem genehmigten
Entwurf und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen...
musst Du nur eine(n) verantwortliche(n) Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser
finden. Du bist es dann bauordnungsrechtlich nicht mehr.
Übrigens, hast Du in gleichem Dokument schon mal geprüft, ob überhaupt eine
Baugenehmigung notwendig ist?

Mit Zitat antworten