klar geht das, nach
   Zitat:
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					Zitat von Bauordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen 
- Landesbauordnung - 
(BauO NRW)   § 58 
Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser 
(1) Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde  
und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Sie  
oder er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihres oder seines Entwurfs  
verantwortlich. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat dafür zu  
sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen,  
Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dem genehmigten  
Entwurf und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen...   |  
 
   musst Du nur eine(n) verantwortliche(n) Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser
finden. Du bist es dann bauordnungsrechtlich nicht mehr.
Übrigens, hast Du in gleichem Dokument schon mal geprüft, ob überhaupt eine 
Baugenehmigung notwendig ist?