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Blumenschein
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Datum: 12.08.2010
Uhrzeit: 08:29
ID: 40383



bauaufsichtlich geregelter Bereich

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ab wann kann ich von einem bauaufsichtlich geregeltem Bereich und ab wann von einem bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich sprechen.
Besteht die Unterscheidung in lediglich öffentlichem Bau und privater Bau?

Wie teile ich dann einen Baukörper ein, der sowohl öffentliche als auch private Bereich hat?
Im konkreten Beispiel geht es um eine Küche eines Restaurants. (Restaurant ca. 1.000 Besucher/Tag).
Gehört die Küche zum bauaufsichtlich geregelten Bereich oder nicht? Konkret geht es dabei um die Verbundabdichtung. Das ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ gibt z.B. für den nicht geregelten Bereich keine Klassen für hoch beanspruchte Bereiche vor. (Siehe Punkt 1.3)
Nach meiner Einschätzung gehört eine Gewerbeküche mit ständigem Wassereinsatz und chemiekalischer Belastung sehr wohl zu den hoch beanspruchten Flächen.

Ist meine Gewerbeküche damit automatisch im bauaufsichtlich geregeltem Bereich?

Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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