AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich  
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    ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. 
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das  
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer  
Landesbauordnung 
vermutet 
Matthias      |