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Tom
 
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Datum: 29.08.2010
Uhrzeit: 18:45
ID: 40591



AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung?

#2 (Permalink)
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Wenn das (ggf. mehrmalige) Umbauen nicht im LV beschrieben ist, besteht schon grundsätzlich Anlass für einen Nachtrag.

In welcher Höhe der auf Seiten des Bauherrn akzeptiert wird, ist aber sicher Verhandlungssache. Auch spielt m. E. eine Rolle, ob fast der gesamte Zaun demontiert oder umgestellt wird oder nur ein kleiner Teil. Dann wäre das Umbauen eine marginale Mehrleistung gegenüber dem Hauptauftrag, die evtl. auf Kulanz erfolgen könnte.

T.

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