Einzelnen Beitrag anzeigen
Sven_W
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 91
Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 04.10.2010
Uhrzeit: 22:18
ID: 41146



AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #11 (Permalink)
Social Bookmarks:

Würde auch sagen hier hilft nur ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Mit BA wirst du keine Bauvorlageberechtigung haben.

Als Meister im Bauhauptgewerbe darf man in Hessen für kleine Gebäude einen Bauantrag einreichen (200m2 Grundfläche, nicht mehr als 2 Wohneinheiten etc. PP s. HBO § 49).

Es ist allerdings schwierig eine bezahlbare Versicherung dafür zu finden.

Man zahlt als Meister wesentlich mehr Versicherungsprämie als ein frischer Dipl. Ing. Architektur.

Das eigentliche Problem ist nicht die Berufsbezeichnung sondern mangelnde Fachkenntnis sowohl als Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk oder Zimmererhandwerk als auch als frischgebackener Bachelor.

Ein Bauantrag ist zwar kein Hexenwerk, aber als Meister lernt man das nicht. Bei uns wurde das im Studium nur mal angeschnitten. Aber Fit ist man nach dem Studium nicht würde ich sagen.

Was man direkt nach dem Studium darf oder nicht darf würde ich nicht auf Messers Schneide legen. Die persönliche Qualifikation ist entscheidend.

Wenn man einen Bauantrag halt erst nach 3 Berufsjahren allein zusammenstellen kann..sollte man sich vorher nicht ran wagen.

Mit Zitat antworten