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Hi, zählt eine Tiefgaragenrampe zur BGF und in welchem Stockwerk ist Sie als Verkehrsfläche zu ermitteln.
Meine Rampe fängt im EG an und führt in den Keller. Im EG habe ich Sie als Verkehrsfläche nicht ermittelt sondern nur der BGF zugerechnet. im Keller ist Sie als Verkehrsfläche und als BGF ermittelt. Richtig oder? mfg Devran
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