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dk0815
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dk0815 is on a distinguished road

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Datum: 10.10.2010
Uhrzeit: 19:50
ID: 41206



Angestellter Architekt - Wettbewerbsteilnahmen ?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen, beschäftige mich gerade mit dem Thema, Wettbwerbsteilnahmen, als Angestellter. Hört sich vielleicht jetzt komisch an, hat aber einen Hintergrund der vielleicht viele betrifft.

Oft arbeitet man ja als angestellter Architekt nur in einem bestimmten Bereich im Büro z.B. in der Werkplanung. Sicherlich ein Bereich, der interessant ist und in dem es nach dem Berufseinstieg auch viel zu lernen gibt. Entwurflich entwickelt man sich dann aber kaum weiter, da in kleinen Büros der oder die Chefs die Entwürfe machen, oder die grobe Richtung vorgeben, und sie von ihren Mitarbeitern nur ausarbeiten lassen. Dies bedeutet, wenn jetzt die Projekte, die das Büro bearbeitet nicht so besonders sind, was auch immer das bedeutet hat man bei einem möglichen Wechsel evtl. zumindest was das Kreative anbelangt nichts zählbares auf der Hand.

Gut vielleicht begeistert einen sein Teilbereich so sehr, daß man im nächsten Büro diesen wieder besetzen will, was aber wenn man auch mal wieder mehr in den entwerferischen Bereich zurück will. Man kann nicht ewig nur seine Studienentwürfe zeigen, um zu demonstrieren, was man im Entwurfsbereich kann. Sicherlich bleibt ein Entwurf ein Entwurf, aber wenn das Studium schon einige Jahre her ist, kommt man vielleicht doch relativ schnell in Erklärungsnot.

Also wäre eine Möglichkeit in der Freizeit, falls überhaupt vorhanden, mal an Wettbewerben teilzunehmen, um auch im Entwurf in Übung zu bleiben, und bei einer Bewerbung noch das eine oder andere Projekt mehr zu haben.

Muss man so etwas mit seinem Chef absprechen, bzw. ist es überhaupt zulässig ? Was ist, wenn ein Wettbewerb nicht offen ist ?

Oder müßte man sich "nebenberuflich selbständig machen" ? Man kann ja schlecht im Namen seines Arbeitgebers irgendwo Unterlagen anfordern und Sie dann allein bearbeiten.

Ein weitere Frage wäre, was ist, wenn man arbeitslos wird und während man Arbeitslosengeld bezieht an Wettbewerben teilnimmt, ums seine Unterlagen zu verbessern.
Man will ja nicht gleich ein eigenes Büro gründen nur weil es mal eine Phase der Arbeitslolsigkeit bis zur nächsten Anstellung gibt. Und wahrscheinlich bekäme man dann als Existenzgründer auch kein ALG mehr.

Vielleicht hat sich ja schon mal jemand mit dem Thema befasst
Gruss Daniel

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