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Blumenschein: Offline
    Ort: Münster       Beitrag  
Datum: 04.11.2010 
Uhrzeit: 11:21 
ID: 41411             |        AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich
 
 
 # 4 ( Permalink)
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    Für mich ist die Lösung:     Zitat:     
					Zitat von  Kieler     ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. 
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das  
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer  
Landesbauordnung 
vermutet 
Matthias   |        Gruß 
-- 
Blumenschein       |  
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