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Blumenschein
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Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 10:21
ID: 41411



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #8 (Permalink)
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Für mich ist die Lösung:

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer
Landesbauordnung
vermutet
Matthias
Gruß
--
Blumenschein

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