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mika
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Datum: 14.11.2010
Uhrzeit: 22:14
ID: 41500



Luftwechselrate

#1 (Permalink)
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Nabend,

wo ist eigentlich der Luftwechsel für Wohnräume genau geregelt ?
Die ENEV sagt bei Wohnraum ohne Lüftungsalage max. 3 h-¹.
Und dann gibt es noch den Mindestluftwechsel von 0,8 h-¹, wenn ich mich recht erinnere. Wo ist dieser Mindestluftwechel eigentlich aufgeführt ?

In der Praxis kommt doch der Mindestluftwechsel zu Anwendung, weil die energetischen Verluste geringer sind, oder ?

Ich frage, weil ein Bekannter, der nicht aus dem Baubereich ist, behauptet, dass seine Dunstabzugshaube in einer offenen Wohnküche einen 8-fachen Lufwechsel leisten müsse, und dass es ein Mangel sein, wenn dies nicht der Fall wäre. Er bezieht sich auf eine technische Angabe vom Hauben-Hersteller.

Ich hingegen, glaube, dass er den Anspruch auf die Erfüllung einer technische Eigenschaft mit einer sinnvollen Auslegung des Luftwechsel verwechselt.

Wie seht Ihr das ?
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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