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flash
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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 15:45
ID: 42160



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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in der MBO steht auch noch:

Zitat:
§ 39
Aufzüge
(1) 1 Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.
2 In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.
3 Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig

1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern,
2. innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
3. zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen
dürfen,
4. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2;
sie müssen sicher umkleidet sein.
Ich denke man wird sie in einem Sicherheitstreppenraum nicht machen dürfen, selbst wenn ma einen eigenen Fahrschachtbaut da die Rauchdichtigkeit nicht gegenen ist.
__________________
[...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann]

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