Hallo zusammen,
können Planungskosten für eine/n Architekten/in oder Gutachtenkosten für eine/n Sachverständigen/in , z.B. für einen Umbau, einen Innenraumplanung, eine Feuchtigkeitsmessung von Bauteilen etc. gemäß
§35a ESTg geltend gemacht werden?
Gruß
--
Blumenschein