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Archiologe
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Beitrag
Datum: 25.03.2011
Uhrzeit: 13:34
ID: 43133



AW: Was ist ein gutes Arbeitsklima wert? #49 (Permalink)
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Zitat:
Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit

-Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
Bei der Auslegung des Begriffs „im Wesentlichen“ gehen die Sozialversicherungsträger von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es genügt nicht, vertraglich die Zulässigkeit weiterer Auftragsverhältnisse festzustellen, sondern die Auftraggeber müssen tatsächlich nachgewiesen werden.

-Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige

-Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers - kein unternehmerisches Handeln
Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale: das Unternehmen besitzt kein eigenes Firmenschild, keine eigenen Geschäftsräume, kein eigenes Briefpapier oder Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf. (Anmerkung meinerseits: Z.B. ohne eigene Plansignatur bzw. die ausschließliche Verwendung des Auftrageber-Büronamens auf den bearbeitenten Plänen!
aber

Zitat:
Mit Wegfall der Vermutungsregelung wird die Beweislast endgültig in die Hände der Einzugsstellen und Betriebsprüfer zurückgegeben. Konnten diese Stellen sich früher wegen mangelnder Mitwirkung kein genaues Bild über die zu beurteilende Tätigkeit machen, durften sie eine Beschäftigung vermuten, wenn in ihren Augen drei von fünf im Gesetz präzisierten Merkmalen vorlagen. Nun müssen die Prüfenden auch bei mangelnder Mitwirkung nachweisen, dass es sich wirklich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (und nicht um Selbstständigkeit) handelt.
Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...eit/index.html

Geändert von Archiologe (25.03.2011 um 14:12 Uhr).

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