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Blumenschein
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Datum: 29.03.2011
Uhrzeit: 11:19
ID: 43169



AW: Dämmung Dachgeschoss nach Sanierung

#2 (Permalink)
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Hallo,

nicht begehbare oberste Geschossdecken müssen bereits gedämmt sein. (Vorausgesetzt das Dach ist nicht als Ganzes gedämmt)

Begehbare bis jetzte ungedämtte oberste Geschossdecken müssen ab dem 1.1.2012 gedämmt sein.

Werden bei einer Sanierung eines Bauteils mehr als 10% der gesamten Bauteilfläche nach Vorgaben der EnEV, Anlage 3 (meistens kompletter Austausch des Bauteils) bearbeitet, muss nur die zu sanierenden Flächen den Wärmeschutzvorgaben der EnEV entsprechen. (Vergl. Auslegungsfragen zur EnEV Staffel 11)

Gruß
--
Blumenschein

Ps.: Energetisch wirst Du in einer neueren Wohnunge günstiger leben.