Also in der Prüfungsordnung steht:
    Zitat:
   
			
				− der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) von drei Monaten Dauer, die mit fachlich einschlägigen 
Arbeitstechniken und mit Fragen des Baubetriebs vertraut machen soll,
			
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   Würde mal sagen, ein Bau-Zimmerer kann dir auch Arbeitstechniken beibringen und einen Einblick in den Baubetrieb geben. Würde mal die 
Allgemeine Studienberatung kontaktieren. 
Bei uns waren alle Baubetriebe zugelassen.