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    Hallo alle zusammen,   
eine Frage zum vereinfachten Genehmigungsverfahren (Rheinland Pfalz). 
Ist es denn notwendig bei der Einreichung der Bauantragsunterlagen im Lageplan 1:500 eine Maßkette von Grundstückgrenze zu den Außenkanten des Gebäudes zu ziehen? 
Bzw. was wird in diesem Fall angenommen, Außenwand oder Dachkante, sprich Dachüberstand-Außenkante?   
Was möchte das Amt denn genau in diesem Plan sehen, da schließlich noch eine amtliche Flurkarte mit eingereich wird.   
Mfg und vielen Dank      |