Einzelnen Beitrag anzeigen
Bosmeg
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline

Ort: Tübingen

Bosmeg is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.05.2011
Uhrzeit: 00:12
ID: 43616



AW: VOB A Angemessenheit der Preise? #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Generell gilt - meines Wissens auch lt. VOB - ,dass sowohl der potentielle AN auf Auschreibungsfehler, als auch der Vergebende auf fehlkalkulierte EP hinweisen muss.

In Deinem Fall würde ich mir aufgrund der öffentlichen Bauherrschaft einen Hinweis auf die evtl. Fehlkalkulation des EP seitens des Anbieters schriftlich bestätigen lassen und dementsprechend vergeben.

Leider ist es heutzutage oft so, dass die AN null auf null fahren, nur um ihre Leute nicht in Teilzeit schicken zu müssen.

Von daher erscheint mir das noch halbwegs glaubwürdig. Nicht auszuschließen ist sogar das absichtlich falsche Anbieten um überhaupt bei der Vergabe berücksichtigt zu werden und evtl. im Gespräch zu überzeugen.

Die Berücksichtigung hast Du ja spätestens im angepassten Preisspiegel

Mit Zitat antworten