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Arkham
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Arkham: Offline


Arkham is on a distinguished road

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Datum: 25.08.2011
Uhrzeit: 22:55
ID: 44795



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #28 (Permalink)
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Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Tja, nur wenn man nichts schreibt, ist das gleich mal die erste Befehlsverweigerung oder die gehen davon aus, daß man die Anzeige nicht genau gelesen hat!
Ich verstehe Deinen Einwand. Aber wie Du selbst schreibst sind die Chancen ein Interview mit einer Ansage von ueber 30.000 zu bekommen sehr gering und als Gehalt ist es zuwenig. Vorrauseilender Gehorsam bringt Dich also auch in keine bessere Position. Was tun?Ich bin arrogant genug zu sagen das eine Gehaltsangabe ohne genauere Info über den Job unseriös ist, also lasse ich mich nicht darauf ein. Währe interessant zu wissen was die Kammern dazu meinen (Ist so eine Frage standesgemäß?).

Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Nein, Praktikanten werden dabei auch unter Stichwort "Praktikanten" gesucht. Auch werden die Berufserfahrungen genau definiert: Absolvent, 3; 5 Jahre etc. Kammermitgliedschaft und Vorlageberechtigung waren aber nie dabei...
Das gibt es auch anders. Ist vielleicht nicht die Regel und momentan nicht besonders häufig aber ich erinnere mich da an einige Anzeigen insb. bei germanarchitects. 2nd das Kammermitgliedschaft nicht notwendig war

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