Wärmeschutzverordnung 1982, Dachfläche
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Hallo,
gemäß Wärmeschutzverordnung 1982 heißt es: "Die Anforderungen zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste gelten als erfüllt, wenn für die wärmeübertragenden Außenbauteile von beheizten Räumen die in Tabelle 2 aufgeführten maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden."
In Tabelle 2 steht: "2.) Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Decken (einschließlich Dachschrägen), die Räume nach oben und unten gegen die Außenluft abgrenzen kD ≤ 0,30 W/m²K."
Sind mit dem Passus „Dachräume und Decken, die Räume nach oben und unten gegen die Außenluft abgrenzen“ auch Flachdächer gemeint?
Demnach wäre der Wert für die Jahreszahl recht ordentlich.
Gruß
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Blumenschein |