Einzelnen Beitrag anzeigen
FoVe
 
Benutzerbild von FoVe
 
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline

Ort: Wetzlar

FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 12.12.2011
Uhrzeit: 12:32
ID: 45565



AW: Architekturbüro setzt mich durch Aufhebungsvertrag unter Druck #11 (Permalink)
Social Bookmarks:

Eine gute Leistung eines Mitarbeiters wird auch dadurch beeinflusst, dass sich dieser Mitarbeiter in beruflichen Umfeld wohl fühlt.
So gesehen wäre meine Entscheidung sicher die, in diesem Büro nur so lange zu bleiben, bis ich was besseres gefunden hätte.

Arbeitsrechtlich ist es so, dass du einer längeren Probezeit nicht zustimmen mußt. Die ist auch, nach meiner Kenntnis, nicht nachträglich vereinbar.
Es sei denn, ihr habt grundsätzlich nur einen befristeten Vertrag abgeschlossen.
In diesem Fall wäre allerdings überhaupt keine Probezeit vereinbar und auch eine
reguläre Kündigung nicht so ohne weiters möglich.
Befristete Verträge haben ja eben diese Besonderheit, dass nur eine außerordentliche Kündigung möglich ist.

Stechuhr-Arbeitszeiten in Planungsbüros kenne ich nicht.
Meißtens geht man von einer unentgeldlichen Mehrarbeit des Mitarbeiters aus.
Ist zwar politisch nicht ganz korrekt, aber gängige Praxis in deutschen (Architektur-)büros.

Florian hat in einem Punkt nicht ganz Recht.
Eine 50-Stundenwoche ist als Regelwoche nicht zu vereinbaren.
Es gilt hier das Arbeitszeitgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/bu...bzg/gesamt.pdf ) mit in der Regel max. zu vereinbarenden 48 Wochenarbeitszeitstunden.
Eine weitere der gesetzlichen Grundlagen aller Arbeitsverträge ist das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
Das kann nicht durch individuelle Arbeitsverträge umgangen werden, auch nicht in Teilbereichen.

Gute Firmen haben eine Regelung, wie mit Mehrarbeitsstunden umgegangen wird. Im Besonderen bei frei verhandelten Arbeitsverträgen gibt es oft eine diesbezügliche Klausel.
So z.B. je nach Verhältnis des Bruttoeinkommens zum vergleichbaren Tarif werden eine gewisse Anzahl von Mehrarbeitsstunden unentgeltlich erwartet und auch im AV definiert. Darüber hinaus sind Mehrarbeitsstunden entweder abzugelten oder als Freizeit zu gewähren.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind erstinstanzlich von jeder Konfliktpartei selbst zu bezahlen.

Mit Zitat antworten