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TappAr
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TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

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Datum: 02.02.2012
Uhrzeit: 18:52
ID: 46013



AW: Licht- und luftdurchlässig lt. LBauO? #4 (Permalink)
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es geht also wohl um folgende passagen asu §8 LBauO

Zitat:
Geringere Abstandsflächen sind zulässig, wenn durch Festsetzungen der Grundflächen der Gebäude und der Zahl der Vollgeschosse oder durch andere zwingende Festsetzungen eines Bebauungsplans die Beleuchtung mit Tageslicht, die Lüftung und der Brandschutz gewährleistet sind.
Beleuchtung - siehe Antwort

Lüftung - Lüftung erfordert ja nun kein Luftdurchlässiges Bauteil; soll heißen, dass eine Wand "mitten im Nirvana" sicher nicht die Lüftung einschränkt - sie erhöht ja sogar den komfort des bauherren hinter der wand und *ironiemodusan* mindert als blockade gegen luft im sinne der EnEV ungewollte lüftungsverluste durch winddruck im jeweiligen gebäudebereich *ironiemodusaus*. ansonsten dürfte ich ja bei einem haus auch keine fenster einbauen. die behinderen ja die lüftung auch und funktionieren nur im geöffneten zustand.

Brandschutz - baustoffklasse A und schon brennt nichts. trümmerschatten berücksichtigen, falls da einer wert drauf legt.

schränkt sicher nicht die lüftung ein.

in 1.4.6 der "hinweise zum vollzug der landesbauordnung" heißt es:

Nach dem neu eingefügten Absatz 9 Satz 3 dürfen Nebengebäude in den Abstandsflächen anderer Gebäude auf demselben Grundstück sowie ohne oder mit einer geringeren Tiefe der eigenen Abstandsfläche gegenüber diesen Gebäuden errichtet werden; sie dürfen auch an die anderen Gebäude angebaut werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Brandschutz gewährleistet ist.

liest man das genau, steht dort nichts von lüftung ... und das ist der quasi-amtliche kommentar. die luftdurchlässigkeit erscheint mir bei einem derartigen bauteil lediglich als eine marotte oder wenn man so will schikane der bauaufsicht.

als erklärung, dass lüftung gesichert ist, würde der bauaufsicht vielleicht die erklärung eines haustechnikers genügen ... ? nur so also idee, falls einer greifbar sein sollte. haben wir mal bei einer offenen (!) mittelgarage gemacht.

alternativ könnte ich mir http://www.amp-lochblech.de/neue%20s.../Lochblech.jpg
vorstellen. brennt nicht, sieht halbwegs was aus, lässt luft durch.

vielmehr habsch nu leider nich' auf lager.

viel erfolg.

Tapp

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