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Archiologe
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Beitrag
Datum: 22.05.2012
Uhrzeit: 16:01
ID: 46843



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #83 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere.
Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:

Zitat:
Beitrag

Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich - anhand des Einkommens. Für Arbeitnehmer, die nach § 6 Abs. 1 SGB V keiner Versicherungspflicht unterliegen, definiert die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2012: 3.825,00 €) die monatliche Prämie für die freiwillige Krankenversicherung.

Für Selbständige, die sich im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten absichern, wird ein Einkommen zugrunde gelegt, das sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Kann ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit einer Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Hierfür ausschlaggebend ist die Bezugsgröße für die alten Bundesländer in Höhe von 2.555 €.

Für Selbständige
ohne Gründungszuschuss werden 3/4 der Bezugsgröße und
mit Gründungszuschuss, oder in Härtefällen auf Antrag, wird 1/2 der Bezugsgröße zur Berechnung herangezogen.

Für 2011 ergeben sich daraus folgende Bemessungsgrundlagen:
1.916,25 € (ohne Gründungszuschuss)
1.277,50 € (mit Gründungszuschuss).
Quelle Wikipedia

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