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Archimedes
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Beitrag
Datum: 23.05.2012
Uhrzeit: 11:55
ID: 46850



AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag #87 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Julez Beitrag anzeigen
Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
lg Julez
Grobe Faustformel meinerseits für den Vergleich von Festanstellung und freier Mitarbeit, damit man netto (unter Berücksichtigung von unbezahlten Urlaubs- und Krankentagen, mit eigener Renten- und Krankenversicherung sowie Abwägung unternehmerischen Risikos) etwa das Gleiche raus hat:

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100

Da kann man sich jetzt über Kleinigkeiten streiten, aber grob sollte man das so ansetzen, damit man keine bösen Überaschungen als freier Mitarbeiter erlebt und sich genausogut wie ein Angestellter versichern kann.

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