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Tom
 
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Datum: 22.06.2012
Uhrzeit: 14:32
ID: 47091



AW: Miniminiminijob? #6 (Permalink)
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Eine formelle Selbständigkeit bringt ja neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch gewisse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Du wirst für die Tätigkeit eine Reihe von Kosten (Betriebsausgaben) in Ansatz bringen können. Bei 1000-2000 EUR erwartete Einnahmen im Jahr wirst Du möglicherweise gar kein Plus ausweisen (wollen/können).

Der Stundensatz für einen Selbständigen muss natürlich deutlich höher sein als 13 EUR, schließlich trägst Du alle Sozialkosten und das "unternehmerische Risiko" selbst. Die Erfahrung zeigt aber, dass die erzielbaren Stundensätze niedriger sind als sie sein müssten. Ich würde mal mind. 20 EUR in den Raum stellen.

Das Thema Scheinselbständigkeit wurde hier, soweit ich sehe, noch nicht angesprochen. Das ist für die Unternehmen ein Thema, weil sie ggf. empfindliche Strafen zahlen müssen und im Streitfall mit den Behörden evtl. für Jahre Sozialabgaben nachentrichten müssen. Da sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusabklärung bzw. eine förmliche Feststellung der Versicherungspflicht veranlassen - bevor man die Tätigkeit aufnimmt. Wenn Du mehr als einen Auftraggeber hast, entschärft sich die Frage. Es gibt aber mehr als dieses Kriterium. U.a. ist interessant, ob Du an Weisungen gebunden bist, u.Ä. ...

T.

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