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Baumplanerin
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Baumplanerin will become famous soon enough

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Datum: 02.07.2012
Uhrzeit: 13:51
ID: 47173



AW: Selbständigkeit #3 (Permalink)
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Hallo Laura

Bloß nicht die Kleinunternehmerregelung! Stell dir vor, du kaufst ein CAD-Programm für 4000€, dann kannst du nicht die Mehrwertsteuer zurück bekommen, das Gleiche gilt für alle anderen Anschaffungen zu Beginn.
Lass dich bitte bei einem mit Selbständigkeit und am besten auch freien Berufen erfahrenen Steuerberater beraten. Der meldet dioch auch überall an und kann dich anfangs monatlich bei der Umsatzsteuervoranmeldung betreuen. Auch wenn es als Einzelperson günstiger ist, alles selber zu machen und der schaut nur nochmal drüber.

Denk an den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt (auch wenn der gekürzt wurde dieses Jahr) und das Existenzgründercoaching, von der KfW gefördert. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit mir ALG1 kommst, kostest das dich gesamt nur 400€. Auch lohnt es sich als Einzelperson, sich weiterhin freiwillig arbeitslos zu versichern, auch beim Arbeitsamt innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit.

Du verwechselst glaube ich freier Mitarbeiter mit den freien Berufen.

Die HOAI greift erst ab über 20.000€ Auftragswert (guck nach bei Freianlagen, hab die genaue Summe nicht im Kopf). Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass du nur bei großen Gärten in der Neuanlage diesen Punkt durchbrechen wirst. Für alles drunter empfiehlt sich ein angemessener Stundensatz.

Eine Bauvorlagenberechtigung brauchst du in der Freiraumplanung extremst selten, weil fast nichts eine Genehmigung braucht. (im Hinterkopf muss man vielleicht sehr große Schuppen, Gartenhäuser oder Pools u.ä. haben und die landesentsprechende BO).

Grüße

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