Einzelnen Beitrag anzeigen
Archimedes
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 31.07.2012
Uhrzeit: 15:17
ID: 47408



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen #14 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich frage mich wie solche Dinge ausgehen würden, wenn man sich nicht auf diese faulen Deals einlässt...
Wenn der Auftrag so eindeutig war, nach welchen Recht würde der Richter gegen den Kläger urteilen?
Ich stand ja kurz davor wegen der Eindeutigkeit den Vergleich platzen zu lassen und ins Verfahren einzusteigen, aber mein Anwalt konnte mich "überreden" es sein zu lassen.
Als Hürde zum Verfahren hatte die Richterin eine Art "Drohkulisse" für alle Beteiligten aufgebaut. Sie beschrieb eingehend das mögliche weitere Vorgehen mit Sachverständigen und Gutachten (einschl. möglichen Gegengutachten), die erstmal durch den Kläger, also mich, vorfinanziert werden müssten und dann mind. zwei weitere Gerichtstermine am ca. 200 km entfernten Gerichtsstand. Angesichts dieses Zeit- und Kostenaufwandes nimmt man nach kurzem Überlegen den Spatz in der Hand, statt die Taube auf dem Dach. Durch so eine Erfahrung wirst Du wegen "kleinen" Forderungen (unter 3.000 Euro) zukünftig vermutlich gar nicht mehr den Weg zum Gericht suchen, weil Dein eigener Aufwand, dass was Du maximal durch einen Vergleich und nach Abzug aller Kosten erzielen kannst, übersteigt.

Das eigentliche Verfahren wird Dir, obwohl Du Dich ganz klar im Recht siehst, so unattraktiv dargestellt und ausgeredet.
Nebenbei bedeutet der Vergleich für Richter und Anwälte weniger Arbeit bei gleichzeitig höheren Honorarsätzen für die Anwälte.
Ein ganz klares Zeichen des Rechtsstaates, dass es ausdrücklich erwünscht ist seinen Mandanten zum Vergleich zu lotsen.
Recht-Sprechen ist da Nebensache.

Mit Zitat antworten