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Jochen Vollmer
 
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Jochen Vollmer: Offline

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Datum: 16.09.2012
Uhrzeit: 11:25
ID: 47912



AW: Geschoßhöhe DG? #7 (Permalink)
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lol.

sagt man in z.B. Franken (Bayern) das nicht in der Kombination:
Der Kirchtum, der als wie hoch ist.

Zur Sache:
Du solltest Dir in der jeweils gültigen Landesbauordnung die Definition
für "Vollgeschosse" ansehen. In Abgrenzung dazu ist die Definition für
Dachgeschosse geregelt:


Zitat:
Die Definition der Hamburger Bauordnung [HBauO § 2] für ein Vollgeschoss:

(6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen
sind sie Kellergeschosse.

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als
1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von
mindestens 2,3 m haben. Das oberste Geschoss und Geschosse im
Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei
Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

ACHTUNG: Die Definition von Dachgeschossen unterscheidet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen erheblich!


Grüße.
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