lol.
 
sagt man in z.B. Franken (Bayern) das nicht in der Kombination:
Der Kirchtum, der 
als wie hoch ist. 
Zur Sache:
Du solltest Dir in der jeweils gültigen 
Landesbauordnung die Definition 
für "Vollgeschosse" ansehen. In Abgrenzung dazu ist die Definition für 
Dachgeschosse geregelt:    
 Zitat:
   
			
				Die Definition der Hamburger Bauordnung [HBauO § 2] für ein Vollgeschoss:   
    (6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten  
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen  
sind sie Kellergeschosse.   
    Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als  
1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von  
mindestens 2,3 m haben. Das oberste Geschoss und Geschosse im  
Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei  
Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.    |  
 
   
ACHTUNG: Die Definition von Dachgeschossen unterscheidet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen erheblich! 
Grüße.