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Tom
 
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Datum: 17.09.2012
Uhrzeit: 18:21
ID: 47937



AW: Fenstereinbau nach >Stand der Technik< #30 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ja, schon klar.
Mir war nur nicht klar ist, warum *konkret* es "Stand der Technik" sein soll aber nicht "Allgemein annerkannte Regel der Technik". Siehe Beitrag 11. Oder was war hier gemeint?
Auf Deine klare Frage in #4 hat Herr Berger ja nicht geantwortet, stattdessen aber das Fass "Stand der Technik" <-> "aaRdT" aufgemacht. Mit dieser Unterscheidung verliere ich keine Zeit. Die Hersteller stehen im Wettbewerb und müssen ihre Produkte auf dem aktuellen Stand der Technik anbieten. Und die Fachverbände der ausführenden Gewerke befinden sich auf ziemlich exakt demselben Erkenntnis-Niveau.

Zu den Anputzleisten, habe ich mittlerweile dem RAL-Leitfaden entnommen (Kapitel 6.4.6, S. 138), gibt es eine Richtlinie des IFT Rosenheim (MO-01/1), die für die Hersteller der Leisten zur Prüfung und Kategorisierung herangezogen wird. Vorgeschrieben sind die Leisten als Teil des WDVS-Gesamtsystems und seiner eigenen Zulassung. Die DIN 55699 ("Verarbeitung von WDVS") trifft - wie üblich - nur allgemeine Aussagen. Sie fordert unter Punkt 6.8 ("Anschlüsse und Fugen"):

Zitat:
6.8 Anschlüsse und Fugen

6.8.1 Allgemeines
Die Ausbildung der Anschlüsse und Fugen ist zu planen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller
sind zu beachten.

6.8.2 Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie die Bewegungen zwischen den
Grenzflächen aufnehmen können. Schlagregenbeanspruchte Anschlüsse sind mit Bändern, Profilen oder
Dichtstoffen entsprechend der zu erwartenden Belastungen abzudichten.

6.8.3 Gebäudetrennfugen
Im Untergrund planmäßig angelegte Gebäudetrennfugen müssen in das WDVS übernommen und entsprechend
ausgebildet werden. Die Fugen können mit Bändern, Profilen oder Dichtstoffen verschlossen werden.
Das lässt genau den riesigen Spielraum, den man in fast allen simplen DIN-Normen als Planer findet. Die obige IFT-Richtlinie wird vom IFT explizit als "Stand der Technik" bezeichnet.

T.