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Jul-chen
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Jul-chen will become famous soon enough Jul-chen will become famous soon enough

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Datum: 30.11.2012
Uhrzeit: 15:52
ID: 48647



Abstandsflächen von Dachaufbauten

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Hallo liebe Community,
Ich sitzte gerade an meiner Baurecht Hausarbeit zum Thema Abstandsflächen von Dachaufbauten und bin mir etwas unsicher ob meine Ausführungen richtig sind.
Wir haben 3 Dachaufbauten von Gebäuden in geschlossener Bauweise gestellt bekommen an denen wir erläutern sollen OB und WIE Abstansflächen geworfen werden. Wenn nein warum nicht? Und welche Möglichkeiten man hat wenn diese vorraussichtlich auf dem Nachbargrundstück liegen. Rücksichtsnahmegebot und sowas.
Zugrunde liegt die BauO NRW ggf. die dazu ergangene Rechtssprechung.

Bevor ich mich jetzt noch tiefer in die Arbeit stürze würde ich gerne wissen ob meine Ausführungen grundsätzlich richtig sind. Hoffentlich habe ich keine großen Fehler gemacht. Nicht das ich nacher total falsch liege

Es wäre super wenn sich einer von euch kurz Zeit für mein Problem nimmt!!

Hier die Aufbauten:

Directupload.net - hj79tmvw.jpg

Aufbau 1
Zwerchgiebel wirft Abstandsflächen zu allen 3 Seiten.
Wenn die Beite der Gaube mehr als die Hälfte der darunterliegenden Wand beträgt dann muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden, wenn nicht nur 1.5m.
So wie ich meinen Prof kenne liegt die Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück (habs aber noch nicht berechnet) dann muss ich das Einverständnis des Nachbarns einhohlen.

Aufbau 2
Wirft KEINE Abstandsfläche, weil die Neigeng weniger 45% ist und die Gesamtbreite des darunterliegendem Gebäudes nicht zur hälfte überschreitet.

Aufbau 3
Für das Grundstück ist die geschlossene Bauweise vorgegeben. Daher sind Abstandsflächen gegenüber Grunstücksgreznen NICHT erforderlich. Die zurückgesetzte Gaube ist ein priviligiertes Bauteil. Hier gilt dazu aber das Rücksichtsnahmegebot.


Vielen Dank
Liebe Grüße

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