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NIK
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Datum: 20.01.2013
Uhrzeit: 20:33
ID: 49144



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #4 (Permalink)
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Das Versorgungswerk schrieb mir in dieser Sache noch Folgendes:
Für die private BUV gilt ein Bereicherungsverbot. Die Leistungshöhe darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht überschreiten. Von daher werden für die maximal zulässige Gesamthöhe einer privaten BUV auch eventuelle Ansprüche an ein Versorgungswerk berücksichtigt.

Heißt das, man muss bei der Festsetzung der monatlichen BU Rente den VW Anteil abziehen um bei 100% BU nicht überversichert zu sein? Das wäre wohl unlogisch, da man somit bei einer BU 50-99% unterversichert wäre. Also heißt das, dass man bei der Festsetzung der monatlichen BU Rente NICHT den VW Anteil abzieht um bei 50% BU nicht unterversichert zu sein. Dann wäre es doch aber sehr vorteilhaft für den privaten Versicherer, da dieser im Falle einer 100% BU nicht die gesamte BU Rente auszahlen müsste, sondern nur den Differenzbetrag von Nettoeinkommen minus der BU Rente, die das Versorgungswerk zahlt. Sonst könnte man sich ja bereichern.

Sorry, dass ich da jetzt so genau bin - aber irgendwie sind wir durch die BU des Versorgungswerkes doch auch kein ganz normaler BU-Fall..

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