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    Hallo zusammen,   
als Ergänzung zur oben genannten Frage: Hat man uneingeschränkten Zugang zum Erbaubuch oder verhält es sich hier wie mit dem Grundbuch, sprich nur mit Zustimmung des Eigentümers?   
Vielen Dank für Infos, 
Gruß 
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Blumenschein      |