AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
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Dann halte ich es für richtig, es dem Rohbauer zu geben und explizit auf den vorsichtigen Ausbau hinzuweisen. Schäden am Estrich müsste der Ausführende ja unter normalen Bedingungen sowieso selbst beheben oder auf seine Kosten beheben lassen. Ich würde sowohl in die ZTV als auch den Positionstext noch einmal den Hinweis setzen, dass der Estrich nicht beschädigt werden darf.
T. |