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Archimedes
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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 17:30
ID: 50152



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #15 (Permalink)
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Zitat von Lang Beitrag anzeigen
aber wenn jemand offensichtlich wasser predigt, und wein säuft, dass geht einfach nicht.
Das ist das, was ich bei manchen Gewerkschaftsfunktionären sehe.

Mancher Arbeitgeber hingegen hat lange Zeit Wasser getrunken und darf sich nach einer gewissen Zeit mal ein Glas Wein gönnen. Das geht schon, wenn er es sich erarbeitet hat. Bis dahin vergehen aber 10, 20, vielleicht 30 Jahre. Das sollte man neidlos anerkennen.

Das Beispiel mit der Entlassung aufgrund mangelnder Aufträge kann ich auch gut verstehen. Es ist vielleicht für beide Seiten die angenehmste Art ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Denn wem würde es etwas bringen, wenn der Chef statt der Auftragslage vielleicht andere Gründe z.B. das Versagen oder die Inkompetenz des betroffenen Mitarbeiters nennen würde? Es würde den Mitarbeiter entmutigen, vielleicht würde er es auch nicht verstehen wollen und noch übel über das Büro sprechen, weil er sich mißverstanden fühlt. Mit der Aussage: "aufgrund schlechter Auftragslage" können Beide leben und sich in die Augen sehen, auch wenn zumindest eine Seite (AG), den wahren Grund kennt.

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