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Tom
 
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Datum: 25.05.2013
Uhrzeit: 15:46
ID: 50192



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #22 (Permalink)
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Zitat von ube Beitrag anzeigen
Leider bin ich noch nicht wirklich schlauer was mein Problem betrifft. Ich habe auch schon überlegt ersteinmal zu akzeptieren und vielleicht in ein paar Monaten das Thema anzusprechen (im Zusammenhang mit dem Gespräch um eine Gehaltserhöhung). Das scheint mir das Klügste zu sein.
Ich will Dich nicht entmutigen, aber nach meiner Erfahrung gehört die Zahl der Urlaubstage zu den unverrückbaren Größen in einer Bürostruktur, die nicht verhandelbar sind. Da wirst Du Dir die Zähne ausbeißen ...

Manche Büros gewähren, je nach Dauer der Mitarbeit gestaffelt, nach 5, 10, 15 Jahren der Zugehörigkeit 1-3 Tage mehr - in anderen Büros fehlt eine Staffelung im Arbeitsvertrag und ist die Zahl der Urlaubstage auch nach 20 Jahren Zugehörigkeit noch festgemeißelt. Manche differenzieren bei Einstellung zwischen Absolvent, erfahrenem Projektarchitekt und Führungskraft - da gibt es also verschiedene Kategorien von Arbeitsverträgen mit grundsätzlich anderen Konditionen. Und in vielen Büros, die so nicht zwischen Mitarbeitern unterscheiden, gibt es gleichwohl noch "Altverträge" mit 3-5 Tagen mehr Urlaub und "Neuverträge" mit 20. Wer später eingestellt wurde, hat halt Pech gehabt.

Diese Bedingungen kennt man zum Zeitpunkt der Unterschrift unter dem Einstellungsvertrag - wie auch alle Festlegungen zur Abgeltung oder Nichtabgeltung von Überstunden. Und diese Grundbedingungen sind später nicht mehr verhandelbar. Die einzige später noch verhandelbare Stellgröße ist das Gehalt.

Übrigens habe ich selbst schon mal einen Arbeitsvertrag mit 20 Urlaubstagen unterschrieben, weil das Gesamtpaket aus Büro-Renommee, Anspruch der Aufgabe, zugesagter Entwicklungsmöglichkeit u. Gehalt mir zu diesem Zeitpunkt meiner berufl. Entwicklung akzeptabel schien.

T.

Geändert von Tom (25.05.2013 um 17:21 Uhr). Grund: Präzisierung

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