Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 23.10.2013
Uhrzeit: 09:56
ID: 51220



AW: Schadenersatz für Architekt von beteiligten Unternehmen #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

"Du hast ja kein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer, sondern mit dem
Bauherrn. Dieser ist vertraglich an die Unternehmen gebunden, also musst Du
die Schadenersatzansprüche an den Bauherrn stellen..." war mein erster
Gedanke.
Habe ein bisschen gesucht und ein Dokument gefunden, das das beim ersten
Überfliegen anscheinend bestätigt (Seite 4)
Es gibt doch diesen Passus in den Architektenverträgen über die Vergütung
im Falle einer Bauverzögerung, kannst Du den doch anwenden:
Zitat:
Zitat von VVW Vordruck
Dauert die Bauausführung länger als **Monate, so sind die Parteien
verpflichtet, über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung zu
verhandeln.
Die nachgewiesenen Mehrkosten sind dem Architekten zu erstatten, es sei denn, dass der
Architekt die Bauzeitverlängerung zu vertreten hat.

Mit Zitat antworten