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personal cheese
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Datum: 04.11.2013
Uhrzeit: 17:44
ID: 51306



AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? #8 (Permalink)
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ASR 3.4 Ziffer 4.1:

Zitat:
(3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen

- am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern
größer als 4 % erreicht wird oder

- mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche

bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.

Die Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.

Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen nicht einzuhalten ist, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Eine andere Maßnahme besteht in der Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall in Verbindung mit einer geeigneten Pausengestaltung.
Ausserdem s. auch hier:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=DE&bid=BAS&

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