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Tom
 
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Datum: 04.11.2013
Uhrzeit: 21:49
ID: 51312



AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von bimfood Beitrag anzeigen
Hehe, mal wieder einer der dem Klischee alle Ehre macht.
Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom...
Der PS ist Bauing, 30 Jahre Hochtief ... In Bezug auf die Sichtverbindung nach außen hat sich wohl tatsächlich ein Rückschritt ergeben, wahrscheinlich hatte er das im Kopf und hat es dann unscharf wiedergegeben. Aus den "Leitlinien zur ASR", Stand März 2009:

Zitat:
Frage: Gehört die Sichtverbindung noch zu den grundsätzlichen Mindestforderungen an jeden Arbeitsraum?

Antwort: Nein. Die ArbStättV 2004 enthält die materielle Forderung einer Sichtverbindung im Gegensatz zu § 7 ArbStättV 1975 nicht mehr. Die Regelungen zur Sichtverbindung in der weiter geltenden ASR 7/1 müssen somit nicht berücksichtigt werden. Sollten Sichtverbindungen nach außen eingerichtet werden, was aus arbeitsphysiologischer Sicht nach wie vor zu empfehlen ist, kann die ASR 7/1 jedoch weiterhin als Planungshilfe herangezogen werden.
Und zu Großraumbüros an gleicher Stelle:

Zitat:
Die Gewährung einer guten Verbindung zur Außenwelt und eine freie Sicht in die Umgebung, das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung haben eine umso höhere Bedeutung, je kleiner der Arbeitsraum ist. In einem wenige Quadratmeter großen Raum fühlen sich Beschäftigte ohne Sichtverbindung nach außen eher „wie in einem Bunker eingeschlossen“. Je größer und weiter die Raumdimensionen, desto mehr verliert die Forderung nach einer Sichtverbindung seine Bedeutung. Die Sichtverbindungen innerhalb eines Einkaufszentrums, innerhalb eines Großraumbüros liefern bereits den gewünschten Effekt.
Und zum gleichen Thema in einer GUV-Publikation ("Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund"):

Zitat:
Es wird ein Tageslichtquotient größer als 2 % in Raummitte empfohlen. Für Büros und ähnliche Arbeitsräume ist ein Tageslichtquotient von 3 % in der Raummitte sinnvoll. In Großraumbüros mit Fenstern in nur einer Fassade wird dieser Tageslichtquotient jedoch nur schwer erreichbar sein. Auch in Hallen, größeren Werkstätten und ähnlichen Räumen mit großer Grundfläche, die nur durch Fenster beleuchtet werden, wird ein Tageslichtquotient von 2 % nur schwer erreichbar sein.
Übrigens handelt es sich um ein Einkaufszentrum; und die Arbeitsplätze in den Mieteinheiten haben alle kein ausreichendes Tageslicht und auch keine Sichtverbindung. Mechanisch belüftet ist das natürlich alles.

T.

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