AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
 
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    nun mal nicht so krawallig, wieso Käse? Die Gefährdungsbeurteilung ist vorgeschrieben  
und durch den gelichteten Vorschriftenwald wichtiges Instrument des Unternehmers  
zur Sicherung des Arbeitsschutzes.   
Und in Bezug auf den Arbeitsschutz gibt es imho keinen "08/15-Büroarbeitsplatz"  
wie allein die Erstellung diese Themas zeigt und die Tatsache, dass die Gefährdungs- 
beurteilung nicht für ein Gebäude, sondern für jeden Arbeitsplatz (oder gleich- 
artige Arbeitsplatzgruppen) erstellt wird. 
Beleuchtung ist da nur ein Thema unter vielen, und wenn Du an einem  
Arbeitsplatz einen Tageslichtquotienten hast, der gegen null geht, dann muss  
sich nach meiner Auffassung, so wie pc es geschrieben hat, der Arbeitgeber in  
seiner Gefährdungsbeurteilung überlegen wie er das kompensieren will!      |