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Tom
 
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Hochschule/AG: Architekt

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Datum: 01.12.2013
Uhrzeit: 11:56
ID: 51475



AW: Skonto vor Schlussabnahme #4 (Permalink)
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Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Nicht der Architekt, sondern der Kunde/Bauherr vereinbart das Skonto als Vorteil für sich und muss so auch dafür Sorge tragen, dass er den Auftragnehmer rechtzeitig bezahlt. Die Skontofrist ist nicht gleichzusetzen mit der Frist, die dem Architekten zur Prüfung der Rechnung zur Verfügung steht.
Nein, da ist die Position des Architekten schon verbindlicher: Er hat grundsätzlich schon die Pflicht, dem Bauherrn die geprüfte Rechnung so schnell zuzuleiten, dass der BH von der Skonto-Option profitieren kann. Mit den Postlauf- und Bearbeitungszeiten gibt es aber natürlich Skonto-Fristen, die unrealistisch sind.

Ich habe regelmäßig erlebt, dass öffentliche Bauherrn trotz weiter Überschreitung der Skonto-Frist frech Skonto abziehen, ohne dass der AN sich wehren wollte. Ein privater BH kann sich das so nicht leisten. Deshalb hat bisher kein AN, mit denen ich bei öffentlichen Bauvorhaben zu tun hatte, bei Schlussrechnungen eine Skonto-Option eingeräumt.

T.

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