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Tom
 
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Datum: 02.12.2013
Uhrzeit: 23:59
ID: 51491



AW: Skonto vor Schlussabnahme #15 (Permalink)
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Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung (nicht prüfbar) schickst Du die Rechnung denn zurück?
Nicht prüfbar ist eine Rechnung, wenn die Struktur vom LV abweicht, wenn das Aufmaß mangelhaft ist, wenn die Nachweise wie Original-Stundenzettel & Lieferscheine fehlen. Und der Fall von Kieler setzt ja die Nichtprüfbarkeit voraus.

Mir ist die Diskussion hier langsam zu verworren. Wie Du sagst, ist eine vernünftige Skontofrist eine Lösung; in meiner bisherigen Praxis verzichteten Firmen aber darauf. Oftmals sind ja im VOB-Vetrag noch pauschale Nachlässe von 2-3% vereinbart, da kann der Unternehmer nicht noch ein Skontoabzug verkraften.

Wie ich es kenne, stellen sich die Unternehmer auf die VOB-Prüfspanne von bis zu 2 Monaten ein. Aber ich kenne es auch nicht, dass man Schlussrechnungen verschickt, bevor die Schlussabnahme erfolgt ist. Meine Antwort zur Eingangsfrage lässt sich in dem einen Satz zusammenfassen: Der A. soll sich nicht durch Skontofristen und voreilig gestellte SR unter Druck setzen lassen, weil er für die Folgen (s.o.) haftet.

T.

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