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Kieler
 
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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 03.12.2013
Uhrzeit: 14:26
ID: 51501



AW: Skonto vor Schlussabnahme #16 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
[...]
Mir ist die Diskussion hier langsam zu verworren.[...]
Du hast Recht, dafür habe ich mit meiner Themenuntreue selbst gesorgt
und Euch außerdem mit meinem ersten Beitrag in die falsche Spur
gebracht.
Ich meinte nicht, dass die Schlussrechnung nach Fertigstellung der Leistung
fällig wird, sondern dass sie nicht erst nach der Abnahme, sondern bereits
nach Fertigstellung des Gewerks gestellt werden darf.
(OLG Hamm Aktenzeichen 17 U 72/96)
(Die Abnahme ist also Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung
aber nicht für die Stellung der Schlussrechnung.)
Die Prüfungsfrist läuft also nicht erst ab Abnahme, sondern ab Eingang der
Rechnung.
Die Skontofrist beginnt aber auch schon ab Eingang der Rechnung, obwohl
noch keine Abnahme erfolgte. Das war der ursprüngliche Konflikt aus dem
sich meine Frage ergab.
Mir scheint die Lösung mit der Rüge aber praktikabel. Wenn die Rechnung
eingeht Standardschreiben raus, dass die Rechnung noch nicht prüffähig ist
und die Skontofrist gehemmt wird.

Tom hat natürlich Recht, dass man nicht aus Skontogründen vorschnell eine
Schlusszahlung freigeben soll, aber für verschuldetes, entgangenes Skonto
will ich auch nicht haften, und gerade für Unternehmer als BH scheint Skonto
irgendwas erotisches zu haben, so meine Erfahrung...

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