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chrisly
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chrisly: Offline


chrisly is on a distinguished road

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Datum: 25.10.2004
Uhrzeit: 21:48
ID: 5154



Freiberuflich arbeiten

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Hallo Björn,
ich sehe keine Probleme darin, erst mal für gewisse Zeit, quasi zum Beschnuppern, zusammen zu arbeiten, ohne eine Rechtsform zu gründen. Fachlich können alle drei Personen ihre Arbeit leisten. Berechtigt gegenüber den Baurechtsbehörden Baugesuche einzureichen ist eben lediglich das in die Architektenliste eingetragene Mitglied. Langfristig, wenn man wirklich eng zusammenarbeiten will, ist sicherlich die Gründung einer GmbH oder GbR sinnvoll, um einfach Klarheit zu schaffen über die Fragen der Kapitalbeschaffung, der Haftung, der Gewinnverteilung (hoffentlich auch ...) etc. Am Anfang herrscht unter den Partnern noch oft Friede, Freude, Eierkuchen. Sonst hätte man sich ja nicht zusammengetan. Später jedoch, wenn einer einen größeren Auftrag an Land gezogen hat, geht es um die Honorarverteilung. Und da brechen oft die dicksten Freundschaften auseinander. Das habe ich schon sehr oft gehört. Oder was macht ihr, wenn ein Partner eine Familie gründet, und eben nicht bis Mitternacht Wettbewerbe bearbeiten kann und will? Welches Gehalt bekommt er dann? Weniger, weil er weniger Zeit investieren kann? Oder mehr, weil er eine Familie unterhalten muß? Meine persönliche Meinung: Architekten sind oft gute Gestalter, betriebswirtschaftliches Wissen ist jedoch oft lediglich rudimentär ausgebildet. Deshalb sollte man sich auch und gerade in diesem Bereich fortbilden oder Beratungen, die z. B. auch die Architektenkammern anbieten, in Anspruch nehmen.
Ich wünsche dennoch viel Glück beim Neuanfang.
Chrisly

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