Noch haben wir in Deutschland Gewaltenteilung 
 
Wäre ja noch schöner wenn das Bauamt entscheidet wer 
bauvorlageberechtigt ist. 
Also zusammengefasst: Innenarchitekten machen nach Architekten- und
Ingenieurkammergesetz 
Planung und Gestaltung von Innenräumen
Nach Landesbauordnung bist Du als eingetragene Innenarchitektin 
bauvorlageberechtigt für eben das.
Als Entwurfsverfasser für Gebäude sind in den Listen der Architekten- und 
Ingenieurkammern eingetragene Architekten und Bauingenieure "zugelassen".
Für kleinere Gebäude sind auch nicht eingetragene Absolventen der Studiengänge
Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, nicht aber Absolventen 
des Studiengangs Innenarchitektur bauvorlageberchtigt.
Die Antwort auf Deine erste Frage wäre also "nein" gewesen. 
Im Übrigen findest Du über die Suchfunktion des Forums zu diesem Thema 
zahlreiche Beiträge...