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Archimedes
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Beitrag
Datum: 29.01.2014
Uhrzeit: 18:39
ID: 51944



AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung #4 (Permalink)
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Zitat von Lang Beitrag anzeigen
Handelt es sich dabei (zumindest bei den Punkten 2. und 3. ) nicht
um Nebenleistungen, die nicht vergütet werden?
1. die Baustelleneinrichtung,
Steht ihm zu
2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung),
Gebäudeeinmessung gibt es hoffentlich...erfolgt bei erstmaliger Fertigstellung des äußeren Hülle und macht der Vermesser. Aufmaß sollte Teil seiner Leistung sein, aber hängt vom Beschrieb ab
3. der statische Nachweis
Steht ihm zu, wenn der AG kein vollständige Fassadenstatik liefert.

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