|  AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere LeistungSocial Bookmarks:
 
 
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 na dann ist es doch kein Problem, ob das nun in die Einheitspreise eingerechnet oder separat ausgewiesen wird.
 Vielleicht wusste der Anbieter ja auch einfach nicht, inwieweit er das leisten soll,
 wird ihm das Gerüst geliefert oder die Fassadenstatik? So hat er doch eigentlich
 für Transparenz gesorgt, man kann die Positionen bei Nichtbedarf streichen und
 die EPs gelten weiter.
 Problematisch wird das auch eigentlich erst dann, wenn bei der Abrechnung
 solche Positionen aus dem Ärmel gezaubert werden, die vorher nicht im Angebot
 standen....
 
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