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TappAr
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TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

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Datum: 23.05.2014
Uhrzeit: 10:51
ID: 52727



AW: Streit um Brandschutz mit Kommune

#2 (Permalink)
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tja, klingt nach einem ziemlichen super-gau.

zunächst mal mache ich hierbei das, was ich immer mache: herausfinden, ob es sich um einen sonderbau handelt. und voila:

§68 bauo nrw

dürfte ein sonderbau sein, somit ist ein brandschutzkonzept erforderlich!

d. h. ein brandschutzkonzept wäre m. E. bereits im genehmigungsverfahren erforderlich gewesen. eventuell ist dies als aufschiebende bedingung im textteil der genehmigung verankert. who knows?

wenn nicht und genehmigung unter verzicht auf brandschutzkonzept durch einen gemäß §58 erforderlichen sachverständigen dann späteres versäumnis durch die ausführenden, aber ggf. unzulässige und anfechtbare baugenehmigung. wie auch immer, so was in der richtung, bin ja kein jurist.

weiter lande ich dann bei ff. §

§ 58 Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser
[...]
(2) Besitzt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat sie oder er dafür zu sorgen, dass geeignete Fachplanerinnen oder Fachplaner herangezogen werden. Diese sind für die von ihnen gelieferten Unterlagen verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachentwürfe bleibt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verantwortlich.

(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 19 und § 69 Abs. 1 Satz 2 sollen von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden.


Meiner Meinung nach, nach entsprechender Anzeige fehlender Sachkunde, hätte der Architekt dann die Arbeit niederlegen müssen/können. So was ist nicht immer angenehm, aber Erfahrungen aus der Vergangenheit, haben uns gezeigt, dass so etwas manchmal erforderlich ist.

mehr fällt mir zunächst mal nicht ein.

ein statiker hat mir mal von einem ähnlichen fall berichtet; die haben damals wohl rückgebaut, da keine lastreserven für verkleidungen da waren.

teilverkleidungen lehne ich, wenn ich brandschutz mache, in der regel aber auch ab, da das in den seltensten fällen durch vorschriften gedeckt ist.

viel erfolg.

gruß Tapp
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da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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