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Archiologe
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Beitrag
Datum: 30.05.2014
Uhrzeit: 09:09
ID: 52749



AW: Energieeffizienz-Expertenliste

#2 (Permalink)
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Denke gerade auch darüber nach, ob ich noch einen Energieberater machen sollte. Was meint ihr, lohnt sich der Aufwand?

Für Weiterbildungen vor 2012 gilt wohl eine Übergangsregelung.

Zitat:
Übergangsregelung
Noch bis zum 30. September 2014 gilt zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme eine Übergangsregelung. Experten mit einer bereits absolvierten Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) älter als 2012 können sich mit zusätzlicher Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Eine Übersicht, welche Nachschulung bzw. Fortbildung zu welcher Weiterbildung und Förderprogramm notwendig ist, finden Sie hier.
Quelle:https://www.energie-effizienz-expert...ntent_c38107-1

Wenn du Experte für die KfW Förderprogramme werden willst, kannst (mußt) du wohl Referenzprojekte einreichen.

Zitat:
Sonderregelung für die Eintragung als Experte für die KfW-Förderprogramme
1) Eintragung über Referenzen
Der Nachweis der Zusatzqualifikation über Referenzen gilt nur für die KfW-Förderproqramme. Experten müssen eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach §21 EnEV besitzen.
Die Experten müssen nachweisen, dass sie für mindestens zwei energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) eine Planungsleistung oder Baubegleitungsleistung erbracht haben. Die nachzuweisenden Projekte müssen in den letzten sechs Jahren eigenständig durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Als Grundlage der Bilanzierung muss die EnEV 2009 verwendet worden sein. Ab 1. Mai 2014 können auch Projekte gemäß EnEV 2014 nachgewiesen werden.
Dabei müssen mindestens die folgenden energetischen Qualitäten erreicht werden:
Neubau:
KfW-Effizienzhaus 40 oder 55
Passivhaus (gemäß PHPP)
Sanierungen:
KfW-Effizienzhaus 70
Erreichung des Neubaustandards bei denkmalgeschützten Wohngebäuden
Die Eintragung der Referenzen erfolgt im Expertenprofil unter dem Punkt „Expertenprofil bearbeiten“. Nach Angabe der allgemeinen Daten zum Objekt werden die Experten aufgefordert, Plan- und Bilanzierungsunterlagen, Baustellendokumentation und den Energieausweis einzureichen. Zusätzlich müssen relevante Daten der Häuser eingegeben werden.
Mehr Informationen zum Eintragungsverfahren erhalten Sie in der Anleitung zur Eintragung.
Weist ein eingereichtes Projekt Mängel auf, so hat der Experte einmal die Möglichkeit der Nachbesserung durch Nachweis eines weiteren Projekts. Ist dieses ebenfalls mangelbehaftet, ist eine Listung über Referenzen nicht möglich.
Quelle:https://www.energie-effizienz-expert...ntent_c38107-4

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